Das ASUS Zenfone 3 darf aufgrund von Patentstreitigkeiten in Deutschland nicht mehr verkauft werden.
Das ist schade, denn das Flaggschiff von ASUS ist weitaus mehr, als nur ein Smartphone. Die ausführlichen technischen Daten gibt es hier in diesem Artikel, auch wenn es zurzeit nicht zu haben ist.
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Gute Ausgangsleistung und ansehnlich anzuschauen
Auf den ersten Blick ist das Smartphone optisch eine Augenweide. Die Verarbeitung ist einwandfrei und der Metallrahmen verleiht dem Handy ein elegantes Aussehen. Die rückseitigen und vorderseitigen Glasflächen verstärken den Eindruck noch.
Erwähnenswert ist, dass dieses Smartphone bereits über den modernen USB-C-Stecker verfügt.
Das einzige Manko an diesem Gerät sind die altmodisch anmutenden Android Schaltflächen, die nicht mehr so recht zu dem eleganten Äußeren passen wollen.
Zenfone 3: Flotte Technik unter dem Gehäuse
Verbaut ist ein Snapdragon 625. Mit vier Gigabyte Arbeitsspeicher erreicht er eine enorme Leistung. Alle Anwendungen sind zügig und Apps werden schnell geöffnet. Das Display ist gestochen scharf und kommt mit glänzenden Farben daher. Das Netzteil hat mit seinen zwei Ampere eine sehr gute Leistung und ein Kopfhörer wird ebenfalls mitgeliefert.
Was hat es mit dem Verkaufsstopp auf sich?
Philips hat den Patentstreit angeleiert. Der Verkaufsstopp betrifft allerdings nur Deutschland.
Davon betroffen sind alle Smartphones und Tablets mit dem Android 5.0 Betriebssystem. Google hat bereits ein Patch veröffentlicht, der das Problem beheben soll. So lange ASUS dieses nicht auch auf seinen Geräten aufgespielt hat, bleibt das Verkaufsverbot erst einmal bestehen. Bis jetzt ist über die Kläger nichts bekannt, wenngleich die Klagen alle in Deutschland eingereicht wurden. Dieser Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen. Deshalb gehen viele kleinere Hersteller auf einen Deal ein, ohne tatsächlich die Ansprüche klären zu lassen.
Die Smartwatches von ASUS sind von dem Verkaufsstopp nicht betroffen. Lediglich Smartphones und Tablets ab Android 5.0 dürfen zurzeit nicht mehr verkauft werden. Das Gericht, das den Verkaufsstopp verlangte, gab in seiner Begründung an, dass die Übersicht der zuletzt benutzten Apps gegen ein Patent verstoßen würde, das von Philips entwickelt wurde.
Man kann nur hoffen, dass der Streit bald beigelegt wird. Die Leidtragenden sind in diesem Fall die Verbraucher, die Interesse an dem ASUS Zenfone 3 haben. Mit seinem schicken Aussehen und seiner Performance gehört es tatsächlich zu den Flaggschiffen unter den Smartphones, auf das man einfach nicht verzichten will.