Neuer Handyvertrag: So könnt ihr eure eigene Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen
Viele waren schon einmal mit ihrem Mobilfunkanbieter unzufrieden oder fanden ihn zu teuer und wollten daher den Anbieter wechseln, aber gleichzeitig die derzeitige Handynummer mitnehmen. Denn nichts ist nerviger, als jedem seiner Kontakte die neue Handynummer mitzuteilen und sich diese neu einzuprägen. Da ist es viel komfortabler, die aktuelle Handynummer behalten zu können. Doch möchte man seinen derzeitigen Mobilfunkanbieter wechseln, erhält man ohnehin eine neue Nummer – mögen viele denken. Dem ist aber nicht so.
Im Mobilfunk kann man seit 2002 die Rufnummer mitnehmen. Seit 2012 ist die sofortige Rufnummernportierung (MNP = Mobile Number Portability) möglich. Das hat viele Vorteile, von denen die meisten gar nichts wissen. Wurde die Rufnummer zu einem anderen Anbieter portiert, erhält man für seinen aktuellen Vertrag, bis zum Ende der Vertragslaufzeit, einfach eine neue Nummer, die aktuelle Handynummer kann dann mit zum neuen Anbieter genommen werden. Das ist besonders in der heutigen Zeit, in der es viele günstige Mobilfunkanbieter gibt, praktisch. Denn durch die Portierung ist der vorzeitige Wechsel des Mobilfunkanbieters möglich, ohne, dass man eine neue Mobilfunknummer erhält.
Die Portierung ist jedoch besonders für diejenigen von Nachteil, die eine Flat für das Telefonieren in bestimmte Netze besitzen. Denn vor dieser Portierung konnte man noch an der Vorwahl erkennen, bei welchem Mobilfunkanbieter die Kontaktperson einen Vertrag hat. Wer nun erkennen möchte, bei welchem Anbieter der Bekannte einen Vertrag hat, kann entweder eine entsprechende App laden oder nachfolgende, kostenlose Kurzwahl in sein Handy eintippen, um eine Abfrage zu starten:
- Telekom (T-Mobile)-Kunden: 4387
- E-Plus-Kunden: 10667
- Vodafone-Kunden: 12313
- O2-Kunden: nicht möglich
Doch wie nimmt man seine derzeitige Handynummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mit, beziehungsweise wie portiert man diese?
- Zuerst muss der bestehende Handyvertrag fristgerecht gekündigt werden, das heißt in der Regel spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch meistens um weitere zwölf Monate. Doch die genauen Kündigungsfristen kann man am besten in den AGBs des Mobilfunkanbieter nachlesen. Prepaid-Kunden müssen eine Verzichtserklärung verfassen und diese bei ihrem aktuellen Anbieter einreichen
- Nach der Versendung der Kündigung heißt es: Warten auf die schriftliche Bestätigung des bisherigen Providers. Anschließend kann man sich nach neuen Mobilfunkanbietern, im Internet oder vor Ort in Mobilfunkshops, umsehen
- Hat man sich für einen neuen Handyvertrag entschieden und diesen bestellt, muss man angeben, dass man die derzeitige Rufnummer mitnehmen möchte
- Der neue Anbieter kümmert sich dann darum, dass er die bisherige Rufnummer vom vorherigen Anbieter erhält
- Mit einer Bestätigung der Portierung vom bisherigen Anbieter, erhält man von diesem gleichzeitig ein Portierungsdatum
- Als Besitzer eines Mobilfunkvertrages muss man jetzt nur noch auf den Tag der Portierung warten und ist während der Portierung natürlich nicht erreichbar. Ist man Besitzer eine Prepaid-Handys muss man immer genügend Guthaben auf dem Handy haben, bis die Gebühr für die Rufnummernmitnahme abgerechnet ist (zur Info: eine Rufnummernportierung ist, je nach Anbieter, unterschiedlich teuer, darf aber maximal 30 Euro kosten)
- Nachdem die Portierung der Handynummer erfolgt ist, ist man wieder normal unter der bisherigen Rufnummer erreichbar. Die alte SIM-Karte ist nun jedoch funktionslos