Betrifft auch Smartphones: neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Der deutsche Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Damit wird nach einem Scheitern der ersten Gesetzesfassung nun eine neue Version in Kraft treten. Betroffen von dem neuen Gesetz sind auch Daten, die über Smartphones weitergeleitet werden und jetzt zwischen 4 und 10 Wochen gespeichert werden dürfen.

Nach dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Telekommunikationsdaten von allen Personen in Deutschland erfasst und gespeichert. Sie können unter Nachweis einer Notwendigkeit dann zum Beispiel bei behördlichen und polizeilichen Ermittlungen gegen eine Person oder einen Personenkreis genutzt werden.

Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung für Smartphones

Bei der Nutzung eines Smartphones werden ebenso, wie bei der Nutzung von Festnetzanschlüssen, verschiedene Daten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert. Verbindungsdaten werden für einen Zeitraum von zehn Wochen gespeichert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Anrufe die mit dem Smartphone getätigt wurden und um verschickte SMS oder ähnliches. Immerhin noch vier Wochen lang werden auch die Standortdaten gespeichert, die ein Smartphone permanent ermittelt. Eine Möglichkeit, um diese Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, gibt es für Nutzer von Smartphones nicht.

Tipps für den Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung

Wer zumindest so wenige Daten wie möglich hinterlassen möchte, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert werden, der kann verschiedene Möglichkeiten nutzen.

Die ersten Parteien, Vereine und Organisationen haben bereits angekündigt, Klage gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzureichen. Auf diesem Weg war immerhin schon die erste Fassung des Gesetzes gescheitert.